3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 17
Bestimmungen in betreff des Opferorts und des Verfahrens mit dem Blute.
und sie nicht hinbringt zur Thüre des Offenbarungszeltes, um sie Jahwe als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jahwes, einem solchen soll es als Blutschuld angerechnet werden: Blut hat er vergossen, und ein solcher soll hinweggetilgt werden mitten aus seinen Volksgenossen, 1Mo 17:14