3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 27
Nachtrag über Gelübde und Zehnten.
Handelt es sich aber um unreines Vieh, so muß man es loskaufen nach dem Schätzungswert und ein Fünftel des Betrags darauf legen; falls es aber nicht eingelöst wird, ist es nach dem Schätzungswerte zu verkaufen. 3Mo 22:23