3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 6
Weitere Vorschriften in betreff der Brandopfer, Speisopfer und Sündopfer.
Gieb Aaron und seinen Söhnen folgende Weisung: Dies sind die Bestimmungen in betreff des Brandopfers. Dieses - das Brandopfer - soll auf dem Altar da, wo es angezündet wurde, die ganze Nacht hindurch verbleiben bis zum Morgen; das Altarfeuer soll damit brennend erhalten werden. 2Mo 29:38