4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 28
Opfergesetze.
dazu auf jeden Farren drei Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer, auf jeden Widder zwei Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer, und auf jedes Lamm je ein Zehntel mit Öl angemachtes Feinmehl als Speisopfer - als ein Brandopfer lieblichen Geruchs, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer.