Strafgesetze, besonders gegen Unzuchtssünden.
Denn jedermann, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden; seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht - Blutschuld haftet auf ihm. 2Mo 21:17; Spr 20:20; Mt 15:4; Mk 7:10