3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 13
Vorschriften in betreff des Aussatzes.
Wenn aber der Priester bei der Besichtigung findet, daß die betroffene Stelle, nachdem man sie ausgewaschen hat, verblaßt ist, so soll man sie aus dem Kleid oder Leder oder Gewebe oder Gewirke herausreißen.