5Mo 5. Mose, Kapitel Deuteronomium, Kapitel 21
Behandlung kriegsgefangener Frauen. Rechte des Erstgebornen. Autorität der Eltern.
und ihre Gefangenenkleidung ablege. So soll sie in deinem Hause wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang betrauern; und darnach darfst du zu ihr eingehen und sie ehelichen, daß sie dein Weib sei.