3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 17
Bestimmungen in betreff des Opferorts und des Verfahrens mit dem Blute.
Und jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Stück Wild oder Geflügel erjagt; das gegessen werden darf, der soll sein Blut auslaufen lassen und dann mit Erde bedecken.