3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 27
Nachtrag über Gelübde und Zehnten.
Und wenn der Betreffende zu arm ist, um den Schätzungswert zu entrichten, so stelle man ihn vor den Priester, und der Priester möge ihn abschätzen; mit Rücksicht darauf, wie viel der Gelobende zu leisten vermag, soll ihn der Priester abschätzen.