3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 6
Weitere Vorschriften in betreff der Brandopfer, Speisopfer und Sündopfer.
Alle die Sündopfer aber, von denen ein Teil des Blutes ins Offenbarungszelt gebracht worden ist, um die Sühnegebräuche im Heiligtume zu vollziehen, dürfen nicht gegessen werden, sondern sind zu verbrennen.3Mo 4:5; Hebr 13:11