3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 7
Weitere Bestimmungen in betreff der Sündopfer und Heilsopfer. Verbot des Fettgenusses.
Und wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, sei es nun mit der Unreinigkeit an einem Menschen oder mit einem unreinen Vieh oder irgend einem unreinen Greuel, und ißt von dem Fleische des Jahwe dargebrachten Heilsopfers, ein solcher soll hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. 3Mo 11:4