3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 5
Vorschriften in betreff der Sündopfer. (Fortsetzung)
oder wenn jemand irgend etwas Unreines berührt, sei es nun das Aas eines unreinen wilden Tiers oder das Aas eines unreinen Haustiers; oder das Aas eines unreinen Gewürms, ohne daß er sich dessen bewußt wird, es aber nachher inne wird und in Schuld gerät, - Hag 2:13; 2Kor 6:17; 3Mo 11:24