3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 17
Bestimmungen in betreff des Opferorts und des Verfahrens mit dem Blute.
Und sie sollen ihre Schlachtopfer hinfort nicht mehr den Bocksgestalten opfern, mit denen sie Abgötterei treiben. Solches soll ihnen als eine Satzung für alle Zeiten gelten, die zu beobachten ist von Geschlecht zu Geschlecht. 3Mo 20:3; 5Mo 32:17