Vorschriften in betreff der Brandopfer.
Die Eingeweide aber und die Beine soll man mit Wasser waschen, und der Priester soll alles zusammen auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen als Brandopfer, als ein Jahwe dargebrachtes Feueropfer lieblichen Geruchs. 1Mo 8:21; 2Mo 29:25; Eph 5:2