3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 14
Vorschriften in betreff der Reinigung Aussätziger.
Und zwar soll man das Lamm da schlachten, wo man die Sündopfer und die Brandopfer zu schlachten pflegt, an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, so gehört auch das Schuldopfer dem Priester: hochheilig ist es. 3Mo 7:7