Vorschriften in betreff der Heilsopfer.
Das ist eine für alle Zeiten geltende Satzung, die ihr beobachten sollt von Geschlecht zu Geschlecht in allen euren Wohnsitzen: unter keinen Umständen dürft ihr Fett oder Blut genießen!1Mo 9:4; 3Mo 7:23; 3Mo 7:26; 5Mo 12:16; Apg 15:20