3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 4
Vorschriften in betreff der Sündopfer.
Sodann soll der Priester etwas von dem Blute des Sündopfers mit dem Finger nehmen und an die Hörner des Brandopferaltars streichen; sein übriges Blut aber soll er am Brandopferaltar auf den Boden gießen.