3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 5
Vorschriften in betreff der Schuldopfer. (Fortsetzung)
Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat,
Und wenn sich jemand vergeht und unbewußt irgend eines der Verbote Jahwes übertritt und so in Schuld gerät und Verschuldung auf sich geladen hat,