4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 15
Vorschriften in betreff der Speis- und Trankopfer und des Erstlingkuchens. Steinigung eines Sabbatschänders. Vorschrift in betreff der Quasten an den Kleidern.
An Wein zum Trankopfer aber sollst du bei Brandopfern oder Schlachtopfern ein Viertel Hin für jedes Lamm herrichten.