4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 18
und Rechte der Priester und Leviten.
Alle Hebeopfer von den heiligen Gaben, welche die Israeliten Jahwe als Hebe abgeben, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern als eine allezeit fällige Gebühr: ein für alle Zeiten giltiger Salzbund ist dies vor Jahwe für dich und für deine Nachkommen. 2Mo 27:21