Opfergesetze. (Fortsetzung)
Und am fünfzehnten Tage der siebenten Monats sollt ihr Festversammlung am Heiligtum abhalten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt Jahwe ein Fest feiern sieben Tage lang. 2Mo 23:16; 3Mo 23:34; Joh 7:2