4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 6
Vorschriften in betreff der Nasiräer oder Gottgeweihten. Der priesterliche Segen.
Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen.
Die ganze Zeit hindurch, während der er sich Jahwe geweiht hat, darf er zu keiner Leiche hineingehen.