Spr Sprüche, Kapitel Sprichwörter, Kapitel 29
Der Fromme nimmt Kenntnis vom Rechtshandel der Geringen; der Gottlose versteht sich nicht auf Erkenntnis. Spr 28:5
Der Fromme nimmt Kenntnis vom Rechtshandel der Geringen; der Gottlose versteht sich nicht auf Erkenntnis. Spr 28:5