4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 36
Nachtrag zu dem Gesetz in betreff der Erbtöchter.
Und alle Mädchen, die in einem der israelitischen Stämme zu Erbbesitz gelangen, müssen einen Angehörigen ihres väterlichen Stammes heiraten, damit sämtliche Israeliten den väterlichen Erbbesitz behaupten, 4Mo 27:8