4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 6
Vorschriften in betreff der Nasiräer oder Gottgeweihten. Der priesterliche Segen.
Und dies sind die Bestimmungen in betreff des Gottgeweihten: wenn die von ihm gelobte Weihezeit um ist, soll man ihn vor die Thüre des Offenbarungszeltes bringen.