5Mo 5. Mose, Kapitel Deuteronomium, Kapitel 23
Über Zinsnehmen, Gelübde und Benutzung des Eigentums des Nächsten.
Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber von deinem Volksgenossen darfst du keine fordern, damit dich Jahwe, dein Gott, in allem segne, was deine Hand unternimmt in dem Lande, in das du einziehst, um es in Besitz zu nehmen. 5Mo 15:3