3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 1
Vorschriften in betreff der Brandopfer.
Soll seine Opfergabe in einem Rinder-Brandopfer bestehen, so muß es ein männliches fehlloses Tier sein, welches er darbringt. Dieses bringe er hin vor die Thüre des Offenbarungszeltes, damit es ihn wohlgefällig mache vor Jahwe; 2Mo 29:10