3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 25
Vorschriften in betreff der Sabbat- und Jubeljahre.
Als ein Halljahr soll es euch gelten, das fünfzigste Jahr; in ihm dürft ihr nicht säen und den Nachwuchs nicht einernten, noch von den unbeschnittenen Weinstöcken Trauben lesen.