3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 5
Vorschriften in betreff der Schuldopfer. (Fortsetzung)
Wenn sich jemand vergeht und sich einer Veruntreuung gegen Jahwe schuldig macht, indem er seinem Nächsten etwas Anvertrautes oder Hinterlegtes oder Geraubtes ableugnet oder seinen Nächsten übervorteilt 4Mo 5:6