4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 19
Bestimmung in betreff der Asche einer rotfarbigen Kuh als eines Reinigungsmittels. Verwendung des Reinigungswassers.
Und derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, muß seine Kleider waschen und bleibt unrein bis zum Abend. Es soll aber den Israeliten und dem Fremden, der sich unter ihnen aufhält, als eine allezeit zu beobachtende Satzung gelten: 2Mo 27:21