4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 35
Anweisung in betreff der Levitenstädte und der sechs Freistädte.
Denn jener hat in der Stadt, die ihm Zuflucht bietet, bis zum Tode des Hohenpriesters zu bleiben; nach dem Tode des Hohenpriesters jedoch darf der Totschläger dahin zurückkehren, wo er seinen Erbbesitz hat.