4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 6
Vorschriften in betreff der Nasiräer oder Gottgeweihten. Der priesterliche Segen.
Die ganze Zeit, für die sein Weihe-Gelübde gilt, darf kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er als ein Geheiligter gelten; er hat sein Haupthaar frei wachsen zu lassen. Ri 13:5