3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 25
Vorschriften in betreff der Sabbat- und Jubeljahre.
Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll er es wieder einlösen dürfen bis zum Abschlusse des Jahres, in welchem er es verkauft hat; für seine Wiedereinlösung ist damit eine Frist gesetzt.