3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 7
Weitere Bestimmungen in betreff der Sündopfer und Heilsopfer. Verbot des Fettgenusses.
Sollte aber auch am dritten Tage noch von dem Heilsopfer-Fleische gegessen werden, so wird dies den, der es dargebracht hat, nicht wohlgefällig machen; es wird ihm nicht angerechnet werden, sondern als Verdorbenes gelten, und derjenige, der davon ißt, wird Verschuldung auf sich laden.