4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 19
Bestimmung in betreff der Asche einer rotfarbigen Kuh als eines Reinigungsmittels. Verwendung des Reinigungswassers.
Auch derjenige, der sie verbrannt hat, muß seine Kleider waschen und seinen Leib baden und bleibt unrein bis zum Abend.