3Mo 3. Mose, Kapitel Levitikus, Kapitel 24
Strafgesetze in bezug auf Gotteslästerung, Mord und Verletzung des Nächsten
Und wer den Namen Jahwes lästert, soll mit dem Tode bestraft werden; die ganze Gemeinde soll ihn unfehlbar steinigen. Es sei ein Fremder oder ein Landeseingeborner - wenn er den heiligen Namen lästert, soll er getötet werden. 2Mo 20:7; Mt 26:65