4Mo 4. Mose, Kapitel Numeri, Kapitel 35
Anweisung in betreff der Levitenstädte und der sechs Freistädte.
so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.
so soll die Gemeinde nach obigen Rechtssatzungen schiedsrichterlich zwischen dem Schläger und dem Bluträcher entscheiden.